GHS Consulting

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Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
GHS Consulting GmbHApril 2018

  1. Geltungsbereich

    1. Nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden. „AGB“) regeln das Verhältnis des Auftraggebers (im Folgenden: „Auftraggeber“) zu der GHS Consulting GmbH (im Folgenden: „GHS“). Diese AGB können jederzeit unter dem von der Seite www.ghs-consulting.eu erreichbaren Link „AGB“ ausgedruckt eingesehen, oder gespeichert werden.
    2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dadurch und insoweit Vertragsbestandteil, als GHS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Dieses gilt auch wenn GHS den AGB des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht, die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
    3. Jeder Vertrag steht für sich. Eine Ableitung aus vorherigen Verträgen ist nicht statthaft.
  2. Zahlungen

    1. Bei Beratungsverträgen verpflichtet sich der Auftraggeber, ab Wirksamwerden des Vertrags die vereinbarte Pauschale 14 Tage nach Rechnungsstellung an GHS durch Überweisung zu zahlen. Abweichung dazu nur in Schriftform bei Individualverträgen mit dem Auftraggeber.
    2. Bei Seminaren/Schulungen erfolgt die Rechnungsstellung vor Seminarbeginn.
    3. Aufwandsbezogene Leistungen sowie Reisekosten und Spesen werden mit einem Leistungsnachweis mit dem Auftraggeber abgerechnet
    4. Bei Beauftragungen von einem Gesamtwert von mehr als 4.000 € für ein einzelnes Leistungspaket ist GHS berechtigt, monatlich angemessene Teilbeträge in Rechnung zu stellen.
    5. Vergütungsansprüche von GHS sind ohne Skonto innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
    6. Der aktuell gültige Stundensatz beträgt: 140 €, Leistungen auf Stundenbasis werden in Intervallen von 15 Min. abgerechnet. GHS ist berechtigt, für nacht-, sonn- und feiertägliche Arbeiten auf den vereinbarten Stundensatz einen Aufschlag von 25% zu erheben. Individualvereinbarungen sind nur in Schriftform gültig. Der Stundensatz bezieht sich auf reine Beratungstätigkeit.
    7. GHS ist berechtigt, die vereinbarte Pauschale angemessen anzupassen, wenn sich der tatsächliche Aufwand unerwartet um mehr als 15% erhöht. Unerwartete Umstände liegen z.B. vor, wenn der Auftraggeber gegen seine Mitwirkungspflicht verstößt, oder ein bereits vereinbarter Projektplan durch den Auftraggeber einseitig geändert werden soll.
    8. Für Fahrtzeiten/Auslagen gilt:
      • Fahrtzeiten sind Dienstzeiten und werden mit dem halben Stundensatz von 140 € (70 €) berechnet.
      • Angemessene Übernachtungskosten und Auslagen werden in belegbarer Höhe ersetzt. Ebenso werden Fahrtkosten für die Bundesbahn (2. Klasse), Flugkosten (Economy-Class) oder 0,65€ für jeden Pkw-Kilometer erstattet.
      • Regionale Anfahrten (Umkreis 30km) sind inkludiert
    9. Die vereinbarte Vergütung gilt jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Vertragslaufzeit / Kündigung

    1. Soweit nichts anders vereinbart, werden die Verträge mit GHS auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Jahres kündigen.
    2. Kündigt GHS aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, entbindet dieses den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung die vereinbarte Vergütung bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu zahlen.
    3. Innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsabschluss können beide Parteien jeweils das Vertragsverhältnis bis zum Monatsende ohne Angaben von Gründen kündigen.
    4. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich, fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für GHS liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
      • Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungen trotz angemessener Fristsetzung in Verzug oder stellt seine Zahlungen ein oder
      • der Auftraggeber stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder
      • GHS werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen oder
      • der Auftraggeber beendet seine Geschäftstätigkeit.
    5. Alle Pflichten von GHS enden mit Ende der Vertragslaufzeit.
  4. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

    Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder gerichtlich entscheidungsreif ist. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht.

  5. Beauftragung Dritter

    1. GHS ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Dritte hinzuzuziehen. Der Auftraggeber wird darüber zuvor informiert.
    2. GHS wird bei der Auswahl eines Dritten Wünsche des Auftraggebers prüfen.
  6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

    Der Auftraggeber verpflichtet sich,

    1. den Mitarbeitern der GHS jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen zu verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen zu versorgen.
    2. GHS bei der Durchführung des Auftrags nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebe zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
  7. Haftung

    1. GHS sowie die Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    2. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; es sei denn, es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letzten Fall wird die Haftung der Höhe nach begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
  8. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

    1. Die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen durch GHS, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Vertragsleistung stehen, endet ein Jahr nach Beendigung des Vertrags, weiterführende gesetzliche Pflichten bleiben davon unberührt.
    2. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf Anforderung des Auftraggebers mit Beendigung des Vertrags auf Kosten des Auftragsgebers herauszugeben. Sollte der Auftraggeber die Unterlagen nicht anfordern, ist GHS berechtigt, diese nach Ablauf eines Jahres zu vernichten, weiterfürende gesetzliche Pflichten bleiben davon unberührt.
    3. Der Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von GHS berechtigt, die von GHS zur Erfüllung des Vertrags angefertigten Unterlagen, die nicht ausschließlich für den Auftraggeber hergestellt worden sind, weiterzugeben.
  9. Schweigepflicht

    1. GHS ist verpflichtet, über alle Tatsachen die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, vertraulich zu behandeln.
    2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus.
  10. Verweise und Links

    Sofern die Websites, die zumindest auch von GHS betrieben werden, Links zu externen Websites enthalten, unterliegen diese nicht dem Einfluss GHS. Die GHS übernimmt daher keinerlei Verantwortung für deren Inhalte. GHS erklärt ebenso ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der verlinkten Websites zu haben. GHS macht sich die Inhalte der verlinkten Websites nicht zu eigen und sichert insbesondere nicht zu, dass die Inhalte dieser verlinkten Seiten wahr sind. Die rechtliche Verantwortung, liegt ausschließlich beim Betreiber der externen Website.

  11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    GHS kann diese AGB jederzeit ändern oder ergänzen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist. GHS teilt dem Auftraggeber Änderungen und Ergänzungen der AGB mit und wird den Zugang zu einer neuen Fassung ermöglichen. Sofern sich der Kunde mit der Änderung oder Ergänzungen nicht einverstanden erklärt, muss der Auftraggeber seinen Einwand innerhalb von 4 Wochen nach Hinweis und verschafftem Zugang mitteilen. Andernfalls hat sich der Auftraggeber mit der Neufassung einverstanden erklärt. Auf die vorbezeichnete Bedeutung und die Bedeutung der Widerrufsfrist wird der Auftraggeber durch GHS im Rahmen der Benachrichtigung und seines Widerrufsrechte hingewiesen.

  12. Gerichtsstand/Rechtswahl

    1. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Ludwigshafen am Rhein vereinbart.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Anwendungen beispielsweise, des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
  13. Sonstige Bestimmungen

    1. Rechterhebliche Erklärungen und anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber GHS abgegeben werden (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    2. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nur unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
    3. Im Rahmen dieses Vertrags abgegebene Beratungsleistungen, Hinweise, Vorschläge oder Stellungnahmen gelten stets als Vorschläge und beinhalten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die formaljuristische Klärung bleibt freigestellt.
    4. Kommunikationssprache/Vertragssprache zwischen den Parteien ist deutsch.
    5. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird durch GHS nicht geschuldet.
    6. Mündliche Nebenabreden vor oder nach Vertragsschluss bestehen nicht bzw. sind unwirksam.
    7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Ansprechpartner zu benennen, der gegenüber den Mitarbeitern der GHS ermächtigt ist, Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Auftraggeber und dessen Tochterunternehmen anzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als Zwischenentscheidung notwendig sind.
      Ergeben sich bei der Wahrnehmung der Aufgaben mit dem Ansprechpartner Fragen oder Probleme, die mit den zuständigen Stellen nicht geklärt werden können, ist GHS jederzeit berechtigt, die Geschäftsführung des Auftraggebers zu kontaktieren.
  14. Abschlusserklärung

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Rechtwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die beide Parteien zulässigerweise getroffen hätten, wenn Ihnen die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit bekannt gewesen wäre. Das gleiche gilt auch im Falle einer Lücke in den AGB.